Jahresmotto LeGo im Schuljahr 2024/25 «Mir rede zäme und hei Sorg zunenand»
Allgemein
Als Eltern sind Sie verpflichtet, Ihr Kind gemäss Stundenplan in den Kindergarten oder in die Schule zu schicken. Eltern, die ihr Kind mit Absicht nicht zur Schule schicken, können gebüsst werden.
Absenzen
Absenzen Ihres Kindes gelten als entschuldigt (bewilligt) aus Gründen wie folgende:
Die Anzahl der entschuldigten und allfällig unentschuldigten Lektionen, die ein Kind im Unterricht gefehlt hat, wird im Beurteilungsbericht vermerkt.
Dispensationen
Für die Bewilligung von Dispensationen muss vier Wochen im Voraus ein schriftlich begründetes Gesuch bei der Schulleitung eingereicht werden. Dispensationen können gewährt werden aus Gründen wie:
Die Eltern haben für ihr Kind Anrecht auf bis zu fünf freie Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann es ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Möchten Sie für Ihr Kind einen freien Halbtag in Anspruch nehmen, teilen Sie dies der Klassenlehrperson zwei Tage im Voraus mit.