Zivilgesetzbuch (ZGB)
Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen. Die Eltern sind somit verantwortlich für die Erziehung ihrer Kinder!
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Volksschulgesetz (VSG)
Lehrerschaft und Eltern werden zur gegenseitigen Zusammenarbeit verpflichtet.
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Lehrplan
Basis für die Organisation und das Erteilen des Unterrichts ist der Lehrplan 21 des Kanton Bern