Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen vom Unterricht zu dispensieren.
Weiteres auf der Homepage der Stadt Thun
Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen vom Unterricht zu dispensieren.
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