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Der Spezialunterricht ist ein Angebot des Kindergartens und der Volksschule. Beim Vorliegen entsprechender Indikationen können Kinder und Jugendliche mit Lernstörungen oder Lernbehinderungen sowie mit Auffälligkeiten im Verhalten mittels Spezialunterricht in ihrem Lernprozess gefördert, unterstützt oder begleitet werden.

Die Zuweisung zum Spezialunterricht ist ein Schullaufbahnentscheid und erfolgt nach einer Abklärung auf Antrag einer Fachinstanz durch Bewilligung durch die zuständige Schulleitung.

Lehrpersonen für Spezialunterricht können bei schwierigen Situationen in der Klasse zur Beurteilung, Beratung oder für Kurzinterventionen beigezogen werden.

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22.04.2024

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